1. Werden Belege gezeigt?
Das Einfachste, was Sie von einem Hausbetreuungsdienst verlangen können, ist ein Bericht aus einem bereits erledigten Auftrag. Kann kein anonymisierter echter Bericht gezeigt werden, ist unklar, was Sie erhalten werden.
Fängt jemand auf die Frage nach einem Bericht an zu erzählen, gibt es wahrscheinlich keinen. Bestehen Sie darauf, ihn zu sehen.
2. Wie wird das Personal ausgewählt?
Wird für die Person, die Ihr Haus betritt, ein Führungszeugnis eingeholt, ist sie fest angestellt oder tageweise beschäftigt, wird sie über eine Personalnummer geführt? Bei jedem Besuch eine andere Person bedeutet verteilte Verantwortung.
Die eigentlich entscheidende Frage lautet: Wird Ihnen schriftlich bestätigt, dass geprüft wurde? „Wir führen Führungszeugnisprüfungen durch“ ist schnell gesagt; vor jedem Besuch Namen, Personalnummer und Prüfbestätigung zu senden, ist etwas völlig anderes. Stellen Sie dieselbe Frage für den hinzugezogenen Handwerker — wird für den Installateur, der Ihr Haus betritt, ein Führungszeugnis eingeholt?
Die richtige Antwort: festes Team, angemeldete Beschäftigte, Weitergabe von Identität und Personalnummer sowie Vorlage der Zeugnisse auch für Dritte.
3. Besteht eine Versicherung und was deckt sie?
„Wir sind versichert“ sagt für sich genommen nichts. Fragen Sie nach Art der Police (Berufshaftpflicht / Betriebshaftpflicht), Deckungssumme und Ausschlüssen. Zögert jemand, die Policennummer zu nennen, hat das einen Grund.
4. Wie lautet das Schlüsselprotokoll?
Wo wird der Schlüssel aufbewahrt, steht die Adresse darauf, wer hat Zugriff, wird ein Übergabeprotokoll unterschrieben, wie erfolgt die Rückgabe am Ende? Bekommen Sie auf all das keine bereite, klare Antwort, gehen Sie davon aus, dass Ihr Schlüssel in einer Schublade liegt.
5. Wird der Besuch aufgezeichnet?
Eine Kameraaufzeichnung des Besuchs liegt sowohl in Ihrem als auch im Interesse der Mitarbeitenden. Bei einer Schadensdiskussion ist eine Aufzeichnung verlässlicher als die Erinnerung der Beteiligten. Wird aufgezeichnet, sollte auch schriftlich festgehalten sein, wie lange gespeichert wird und wer Zugriff hat.
6. Wird der Preis vorab genannt?
Ein Anbieter, der seine Preise nicht offen nennt und jedes Mal „lassen Sie uns ein Angebot machen“ sagt, legt den Preis nach Kundschaft fest. Paket und Umfang müssen schriftlich vorliegen; was sich nach dem Ortstermin ändern kann, muss vorher gesagt werden.
Unser Ansatz: Paketpreise stehen auf der Seite, der Rechner gibt eine Schätzspanne, der Festpreis steht nach dem kostenlosen Ortstermin fest, und danach kommen keine Überraschungen.
