1. Warum zeichnen wir auf?
Die Aufzeichnung dient drei Zwecken: (a) dem Nachweis, wann und wie ein Schaden am Objekt entstanden ist, (b) der Kontrolle, dass die Checkliste vollständig abgearbeitet wurde, (c) dem Schutz der Mitarbeitenden, die Ihr Haus betreten, vor unbegründeten Vorwürfen.
Die Aufzeichnung dient der wechselseitigen Sicherheit von Eigentümerschaft und Beschäftigten. Sie wird nicht für Marketing, Schulung oder andere Zwecke verwendet.
2. Was wird aufgezeichnet?
- — Die Aufzeichnung beginnt beim Betreten des Objekts und endet beim Verlassen
- — Die Aufzeichnung ist standardmäßig stumm — nur Bild
- — Muss ein Befund erklärt werden, schaltet die Person den Ton kurz ein, sagt, was sie tut, und schaltet ihn wieder aus — zum Beispiel: „Hier ist eine undichte Stelle; wir haben sie vorerst mit einer Dichtung geschlossen und holen für die dauerhafte Reparatur Ihre Zustimmung ein“
- — Die Aufzeichnung trägt Datum, Uhrzeit und GPS-Stempel
- — Auf Wunsch der Eigentümerschaft können bestimmte Räume ausgenommen werden; dieser Wunsch wird in den Vertrag aufgenommen
- — Nachbarobjekte und öffentliche Bereiche werden bewusst nicht aufgenommen
3. Speicherung und Löschung
Aufzeichnungen werden 30 Tage gespeichert und danach automatisch gelöscht. Bei einem Streitfall, einer Versicherungsmeldung oder einem Gerichtsverfahren wird nur die betreffende Aufzeichnung bis zum Abschluss des Verfahrens aufbewahrt; die Eigentümerschaft wird darüber informiert.
4. Zugriffsberechtigung
- — Nur die Betriebsleitung und autorisiertes Prüfpersonal haben Zugriff
- — Jeder Zugriff wird mit Person und Datum protokolliert
- — Die Eigentümerschaft kann die Aufzeichnung ihres eigenen Objekts jederzeit anfordern und erhält sie
- — Aufzeichnungen werden nicht an Dritte weitergegeben; Behörden erhalten sie nur bei gesetzlicher Verpflichtung
5. Beschäftigtendaten
Die Aufzeichnungen enthalten das Bild unserer Mitarbeitenden und ihre Stimme in den Momenten, in denen eine gesprochene Notiz gemacht wird. Sie wurden im Rahmen des Arbeitsvertrags über diese Praxis informiert; die Aufzeichnungen werden nicht zur Leistungskontrolle verwendet.
6. Dritte
Befindet sich während des Besuchs eine dritte Person im Objekt (Handwerk, Nachbarschaft, Zustelldienst), wird sie mündlich über die Aufzeichnung informiert. Für Dritte, die keine Aufzeichnung wünschen, wird die Aufnahme vorübergehend gestoppt und dies im Bericht vermerkt.
7. Ihre Rechte
Alle Ihre Rechte nach KVKK Art. 11 in Bezug auf die Aufzeichnungen bleiben unberührt. Sie können die Löschung verlangen, eine Kopie anfordern oder die Leistung ohne Kameraaufzeichnung wählen. Möchten Sie keine Aufzeichnung, genügt ein entsprechender Hinweis bei Vertragsschluss.
⚠️ Hinweis vor Veröffentlichung
Dieser Text ist eine Vorlage. Da die Kameraaufzeichnung Beschäftigten-, Kunden- und Drittdaten verarbeitet, muss sie vor Veröffentlichung anwaltlich geprüft und die VERBİS-Registrierung sowie die erforderlichen Einwilligungstexte müssen abgeschlossen werden.
